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Prüfstelle

Die Prüfstelle ist ein durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-17639-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Der Geltungsbereich umfasst Prüfverfahren der harmonisierten Normen EN 12899-1, EN 12899-3 und EN 1423 sowie das EAD 120001-01-01.06.

Prüfung nach harmonisierten europäischen Normen

Die EN 12899-1 erfasst die ortsfesten, vertikalen Straßenverkehrszeichen inklusive deren Aufstellvorrichtungen. Die EN 12899-3 gilt für Leitpfosten und deren Retroreflektoren. Unter der EN 1423 sind die Nachstreumittel für Fahrbahnmarkierungen, bestehend aus Glasperlen sowie lichtdurchlässigen und lichtundurchlässigen Griffigkeitsmitteln genormt. Das EAD 120001-01-0106 beschreibt die Anforderungen und Prüfverfahren an mikroprismatische Reflexstoffe für ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen.

Die Prüfung nach diesen Vorgabenormen hat die Produktprüfung zur Erlangung des CE-Konformitätszeichens zum Ziel.

Das Leistungsangebot der Prüfstelle können Sie hier herunterladen: [PDF]

Prüfung nach nationalen Vorschriften

Weitere Prüftätigkeiten werden nach nationalen Vorgaben durchgeführt.

Im Auftrag der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ) werden die Prüfungen nach der Gütesicherung RAL-GZ 628 vorgenommen. Geprüfte und zugelassene Schilderhersteller können ihre Produkte mit dem RAL-Gütezeichen kennzeichnen.

Der Leitfaden zum Nachweis der Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen der Fachabteilung Verkehrszeichen des IVSt ist Grundlage für die Prüfung der Qualitätsstandards der Fachfirmen für die Verkehrssicherung. Die Zertifizierung erfolgt ebenfalls durch StrAus-Zert.

Nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen, Ausgabe 2013, (ZTV M 13) dürfen nur Unternehmen mit der Applikation von endgültigen Markierungen beauftragt werden, deren Maschinen und Geräte und deren eingesetztes Personal nachweislich die in den  ZTV M genannten Anforderungen erfüllen. StrAus-Zert führt die Prüfung und Zertifizierung der Qualifikation der Unternehmen durch.
Den Antrag auf Durchführung der Firmenzertifizierung nach ZTV M 13 können Sie hier herunterladen: [PDF]
Für Unternehmen, die über keine selbstfahrende Aufsitz-Markiermaschine verfügen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Allgemeinen Rundschreiben Nr. 25/2016 folgende Festlegungen getroffen:
„Markierungsunternehmen, die nur Arbeiten kleineren Umfangs (unter 1000 Meter Streckenlänge) z. B. in kommunalen Bereichen durchführen, benötigen hierfür keine selbstfahrenden Aufsitz-Markiermaschinen (vgl. Abschnitt 6.2 der ZTV M 13). Ohne eine solche Markiermaschine konnten diese Unternehmen bislang allerdings kein Qualifikationszertifikat gemäß Abschnitt 11 in Verbindung mit Anhang 8 der ZTV M 13 erhalten und durften deshalb nicht mit Markierungsarbeiten im Geltungsbereich der ZTV M 13 beauftragt werden. Die in Abschnitt 11 ZTV M 13 in Verbindung mit ARS 13/2015 benannten Stellen können ab sofort Markierungsunternehmen ohne selbstfahrende Aufsitz-Markiermaschinen eine Qualifikations-Bescheinigung gemäß der Anlage zu diesem ARS ausstellen, sofern alle anderen Anforderungen gemäß Abschnitt 11 und Anhang 8 der ZTV M 13 erfüllt werden. Diese Bescheinigung berechtigt zur Durchführung von Markierungsarbeiten kleineren Umfangs Außerdem berechtigt diese Bescheinigung zur Verlegung von vorgefertigten Markierungssystemen ohne Streckenbegrenzung.“
StrAus-Zert ist als nach der EU-Bauproduktenverordnung notifizierte Stelle für Straßenmarkierungen berechtigt, entsprechende Qualifikations-Bescheinigungen auszustellen. Den Antrag auf Durchführung der Überprüfung im Rahmen einer Qualifikations-Bescheinigung für Arbeiten kleineren Umfangs gemäß ZTV M 13 in Verbindung mit ARS Nr. 25/2016 können Sie hier herunterladen: [PDF]
Bitte benutzen Sie für Anfragen zur Zertifizierung nach ZTV M 13 unsere Kontakt E-Mail ztvm@Spamschutz.strauszert.de

Leitung der Prüfstelle

  • Dipl.-Ing. Christian Bargen
  • Dr. Claudia Drewes
  • B.Eng. Adrian Kaplik